Praktika
Wir bieten Praktikumsplätze für folgende Praktikumsarten an
- Praktikum im Rahmen einer In-Übung-Haltung (z. B. für Angehörige der Polizei, Bundeswehr oder First Responder)
- Praktikum im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“
- Praktikum im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (z. B. Notfallpflege)
- Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildung (z. B. Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
- Praktikum im Rahmen einer Qualifizierung (z. B. Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter)
- Schülerpraktikum (z. B. im Rahmen eines Schulbetriebspraktikums in der Verwaltung)
Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant verpflichtet sich,
- die Anmeldung zum Praktikum spätestens 21 Kalendertage vor Praktikumsbeginn per E-Mail info@rdmol.de bei der GRMOG einzureichen,
- den Kostenersatz in Höhe von 4,50 € pro Praktikumsstunde zu entrichten,
- notwendige Schutzschuhe (mindestens S2 Typ B, knöchelhoch) auf eigene Kosten zu beschaffen,
- vor Beginn des Praktikums einen Nachweis über den Impfschutz gegen Masern sowie Hepatitis A und B vorzulegen,
- Kenntnisse der deutschen Sprache auf mind. B1 Niveau,
- angemessene Umgangsformen sowie emphatisches und patientenorientiertes Verhalten,
- die Hausordnung der GRMOG sowie die geltenden Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten,
- mit den ihm anvertrauten Arbeitsmitteln und Materialien sorgfältig und pfleglich umzugehen,
- über alle im Rahmen des Praktikums bekannt gewordenen betrieblichen Angelegenheiten auch nach Beendigung des Praktikums Stillschweigen zu bewahren,
- die geltenden Datenschutzbestimmungen der GRMOG einzuhalten,
- für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, sofern dieser nicht durch die entsendende Einrichtung gewährleistet wird.
Pflichten der GRMOG
Die GRMOG verpflichtet sich im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten,
- für die Dauer des Praktikums die erforderliche Schutzkleidung (mit Ausnahme der Schutzschuhe) bereitzustellen,
- dem Praktikanten die für das Praktikum erforderlichen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln,
- auf Wunsch eine Praktikumsbescheinigung bzw. einen Nachweis über die absolvierte praktische Arbeit
Die GRMOG bietet keine Schnupperpraktika im Rettungsdienst an.
Praktika sind ausschließlich im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder Qualifizierung, einer beruflichen Weiterbildung oder einer vergleichbaren Maßnahme möglich. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung sowie die Erfüllung der jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen Ausbildung auszustellen.