Praktika

Wir bieten Praktikumsplätze für folgende Praktikumsarten an

  1. Praktikum im Rahmen einer In-Übung-Haltung (z. B. für Angehörige der Polizei, Bundeswehr oder First Responder)
  2. Praktikum im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“
  3. Praktikum im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (z. B. Notfallpflege)
  4. Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildung (z. B. Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
  5. Praktikum im Rahmen einer Qualifizierung (z. B. Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter)
  6. Schülerpraktikum (z. B. im Rahmen eines Schulbetriebspraktikums in der Verwaltung)

Pflichten des Praktikanten

Der Praktikant verpflichtet sich,

Pflichten der GRMOG

Die GRMOG verpflichtet sich im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten,

Die GRMOG bietet keine Schnupperpraktika im Rettungsdienst an.

Praktika sind ausschließlich im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder Qualifizierung, einer beruflichen Weiterbildung oder einer vergleichbaren Maßnahme möglich. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung sowie die Erfüllung der jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen Ausbildung auszustellen.