KATRETTER ist ein App-basiertes System für freiwillige Ersthelfer. Befindet man sich in der Umgebung eines Einsatzortes, wird man per KATRETTER-App direkt von der Regionalleitstelle um Mithilfe gebeten.
Wenn die Notrufabfrage in der Feuerwehr-Leitstelle eine potenzielle Reanimationssituation ergibt, bei der ein Ersthelfer-Einsatz vorgesehen ist, werden die notwendigen Informationen an die Server des Systems übertragen, die Smartphones der Ersthelfer geortet und alarmiert.
Die Zahl der Einsätze für jeden einzelnen Helfer soll möglichst gering bleiben. Zum einen werden Ersthelfende nur in einem bestimmten Umkreis alarmiert (Innenstadt: 500 Meter, Stadtrand: 1.000 Meter). Zum anderen werden Ersthelfende im Anschluss an einen angenommenen Alarm für einen gewissen Zeitraum für weitere Einsätze gesperrt.
„KATRETTER“ sind bei Eintritt der folgenden Kriterien zu aktivieren:
- bewusstlose Person ohne normale Atmung
- alle gesicherten weiteren Hinweise auf Kreislaufstillstand, jedoch nicht bei Anscheinsgefahr, zum Beispiel bei der Einsatzmeldung „Nachbarin mehrere Tage nicht gesehen“
- bewusstlose Person auch mit erhaltener Atmungs- / Kreislauffunktion“
Nein. Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis. Wenn es keine Zeit oder Möglichkeit zur Unterstützung gibt, kann der Alarm ignoriert werden. Wichtig ist, dass mit der Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten (z. B. Kinderbetreuung oder dienstliche Pflichten) vernachlässigt werden dürfen.
Nein. Erst bei einer Alarmierung über das KATRETTER-System, erfolgt zunächst eine grobe Ortung aller angemeldeten Smartphones. Damit wird der Kreis an Smartphones, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, eingegrenzt. In einem zweiten Schritt werden für die zielgenaue Alarmierung nur die Smartphones im Umfeld des Einsatzortes „feingeortet“.
Im Einsatzfall ist eine umfangreiche Absicherung für alle Beteiligten gewährleistet. Gemäß §13 Abs. 2 BbgBKG Hilfeleistungspflichten ist jeder Ersthelfer im Rahmen der Gefahrenbekämpfung versichert. Wenn du als Ersthelfer beispielsweise einen Sachschaden erlitten hast oder dein Erste-Hilfe-Material verbraucht wurde, erstattet dir die zuständige Versicherung die entsprechenden Kosten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn ein Einsatz angenommen wird, sollten die Ersthelfenden sich unmittelbar zum Einsatzort begeben. Falls dies nicht möglich ist (zum Beispiel aufgrund der Situation vor Ort), wird darum gebeten, eine Dokumentation in der App durchzuführen. Kraftfahrzeuge sollten nach Möglichkeit vermieden werden. In jedem Fall gelten weiterhin die Regeln im Straßenverkehr gemäß der Straßenverkehrsordnung. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr dürfen auf keinen Fall gefährdet werden. Der Ersthelfer ist an die Weisungen der Feuerwehrleitstelle und regulärer Rettungskräfte gebunden.