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Unterzeichnung der Kooperationsvereibarung

Am 07.03.2025 wurde in Stettin die Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen der Wojewodschaft Westpommern, dem Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Uckermark unterzeichnet. Diese Vereinbarung füllt das bereits im Jahre 2011 geschlossene Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen mit konkreten Regelungen und Abläufen aus. Die Veranstaltung war der Höhepunkt einer langjährigen gemeinsamen Arbeit zur Grenzsicherung im Rahmen der bestmöglichen Versorgung der Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend im Grenzgebiet zwischen der Wojewodschaft Westpommern und den Landkreisen Märkisch-Oderland und Uckermark leben.

Die Unterzeichnung könnte im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung stattfinden, an der u.a. die Vertreter der Vereinbarungsparteien: der Wojewode Adam Rudawski, die Landrätin des Landkreises Uckermark Frau Karin Dörk sowie der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, Herr Gernot Schmidt teilgenommen haben. Mit Abschluss der Vereinbarung ist nun die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Rettungskräften im jeweils anderen Land gegeben. So können die brandenburgischen Leitstellendisponenten für den Rettungsdienst gemeinsam mit ihren Kollegen im Westpommern die optimale Vorgehensweise bei einem medizinischen Notfall in Grenznähe abstimmen und bei Bedarf auf die Einsatzkräfte des jeweiligen Nachbarlandes zurückgreifen. Ebenso sind in der Vereinbarung Fragen der Haftung, der Kostenübernahme oder des geeigneten Zielkrankenhauses geregelt. „Die Vereinbarung ermöglicht eine bessere Versorgung von Bevölkerung in lebens- und gesundheitlichen Notfällen über nationale Grenzen hinweg. Außerdem ermöglicht es den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Notfallsanitätern“ sagte der Wojewode Adam Rudawski. „Schicksale und Unfälle haben keine Nationalität. Es ist wichtig, dass derjenige, der Hilfe benötigt, diese auch tatsächlich erhält. Dir Vereinbarung spart uns Zeit, weil wir keine zusätzlichen Verfahren einleiten müssen. Wir gewinnen Zeit, so dass wir effektiver handeln können. Unsere Zusammenarbeit besteht schon seit langem, wir haben gemeinsame Schulungen durchgeführt, aber jetzt wurde sie formalisiert“ bestätigte Karin Dörk. „Wir leben in dynamischen Zeiten, in denen nichts selbstverständlich ist, und wir brauchen eine klare Aussage, dass wir im Rahmen der europäischen Integration eng zusammenarbeiten wollen. Wir sind Nachbarn und Verbündete, und das setzt auch voraus, dass unsere staatlichen Dienste zusammenarbeiten können“ fügte Gernot Schmidt anlässlich der Unterzeichnung zu.